§ 2 Mitgliedschaft
1)
Jede natürliche Person kann
Mitglied der IEC - Fans Ihnetal
werden.
2)
Eine Abstimmung über die
Neuaufnahme ist nicht
vorgesehen, es sein denn, das
mehr als die Hälfte der
Mitglieder dies wünschen.
3)
Der erste Jahresbeitrag ist bei
Neueintritt vollständig direkt
in Bar zu bezahlen. Erst mit
dieser Zahlung ist die
Mitgliedschaft wirksam.
4)
Die Mitgliedschaft erlischt
durch
a)
Tod
b)
Austritt
c) Beschluss der
Mitgliederversammlung, wenn mehr
als fünfzig Prozent der
Mitglieder
dafür stimmen.
§ 3 Beitrag
1)
Der Jahresbeitrag beträgt 30,-
€, für Mitglieder ab dem 12 bis
zum 18 Lebensjahr 15,- €.
Mitglieder bis zum Erreichen
des 12 Lebensjahres sind
beitragsfrei.
2)
Er ist fällig zum 01.09. eines
jeden Jahres. Bei Eintritt
während der laufenden
Meisterschaft der Iserlohn
Roosters ist der volle
Jahresbeitrag zu zahlen
3)
Der Jahresbeitrag ist unabhängig
des Tages des Beitritts in Höhe
des vollen Jahresbeitrages zu
leisten.
4)
Die Mitglieder haben dafür Sorge
zu tragen, dass dem Fanclub
zwecks Einzugs der Beiträge die
aktuelle Kontoverbindung
vorliegt, sowie eine
ausreichende Deckung vorhanden
ist. Eine entsprechende
Gebührenbelastung aufgrund von
Rücklastschriften geht zu Lasten
des Mitglieds. Diese Regelung
gilt auch für außerordentliche
Geldeinzüge.
5)
Das Beitragjahr läuft vom 01.07.
bis zum 30.06. des Folgejahres.
6)
Die Mitgliedsbeiträge dürfen nur
für satzungsgemäße Zwecke
verwendet werden.
§ 4 Vorstand
1)
Der Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellv.
Vorsitzenden, dem Kassierer
sowie eines Schriftführers, die
von den Mitgliedern im Zuge
einer jährlichen
Generalversammlung gewählt
werden.
2)
Die Mitglieder des Vorstandes
dienen als Ansprechpersonen im
Bezug auf Aktivitäten des
Fanclubs.
3)
Zwecks Überprüfung der
Ordnungsmäßigkeit der
Kassenführung sind auf der
Mitgliederversammlung 2
Kassenprüfer zu bestimmen
§ 5
Mitgliederversammlung
1)
Es ist eine jährliche
Generalversammlung im Vorfeld
der jeweils kommenden Saison
abzuhalten.
2) Außerordentliche
Mitgliederversammlungen sind
einzuberufen, wenn
a)
fünfzig Prozent der Mitglieder
dies wünschen
b)
ein Mitglied des Vorstandes
ausscheidet
c)
in den Fällen des § 2 Abs. 3 Bst
c)
§ 6 Spesen
1)
Der 1. Vorsitzende ist aufgrund
seiner Auslagen (Handy, Sprit,
etc) vom Jahresbeitrag befreit.
Zusätzlich erhält er eine
Freifahrt incl. Eintrittskarte.
2)
Auslagen werden grds. in
tatsächlicher Höhe geleistet
3)
Für die Trikotwäsche der
Fussballtrikots nach Turnieren,
etc. werden pauschal 15,- €
gezahlt.